Öffentlicher Bewerb

(A Bewerb)

Die Bewertung erfolgt in der KW 28-29 durch eine Fachjury vor Ort, die nicht nur die schönsten Objekte auswählt, sondern den Teilnehmern auch wertvolle Tipps und Tricks für einen prachtvollen Blumenschmuck mitgibt. Vor der „Gartensaison“ werden in den teilnehmenden Gemeinden „Blumenschmuckvorträge“ angeboten, bei denen man viel Wissenswertes rund um das Thema Garten erfährt.

Kategorie Bewertung auf: Regionalebene

(Ober-, Mittel-, Unterkärnten)

Bewertung auf:

Landesebene

Stadtgemeinde1 Ja Ja
Marktgemeinde1 Ja Ja
Ortsgemeinde1 Ja Ja
Blumendörfer – nur Gesamtbewertung Ort
Öffentliche Teilflächen2 Nein Ja

1: es müssen mehr als 2 blumige Einzelobjekte im gesamten Gemeindegebiet (Kreisverkehr, Ortseinfahrt, Seepromenade, Gemeindeamt, Schule, Kindergarten, Friedhofsvorplatz…) zur Bewertung vorliegen;

2: bewertet werden Gemeinden mit bis zu maximal 2 blumigen Einzelobjekten (Gemeindeamt, Kreisverkehr, Ortseinfahrt, Schule, Kindergarten, Friedhofsvorplatz…); somit können auch Gemeinden mit sehenswerten blumigen Einzelobjekten am Bewerb teilnehmen.